Von der Grundlagenermittlung bis zur Fertigstellung vergehen meist mehrere Monate.


Nach Abnahme der einzelnen Gewerke und gegebenenfalls deren Mängelbeseitigung, bleibt der Architekt bis zum Ablauf der Gewährleistung (2, 4 oder 5 Jahre) Ansprechpartner bei Schäden und sorgt für die kostenfreie Behebung der Mängel durch die Fachfirmen.



Vergütung bei Umbauten:

Architekten werden nach der „Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder kurz: „HOAI“ einheitlich vergütet. Sie orientiert sich an den Baukosten.  Grundlage hierfür sind die „anrechenbaren Kosten“nach §4. Seit 2013 ist bei Umbauten die „mitzuverarbeitende Bausubstanz“ nach §4 (3) „angemessen“ zu berücksichtigen. Die Leistungen bei Gebäuden sind in der Anlage 10 einzeln beschrieben. Darüberhinaus ist nach §36 ein Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen zu vereinbaren. Sofern alle Leistungsphasen (1-9) beauftragt werden, fallen rund 15-20% der Baukosten als Honorar an. Die exakte Summe ist vom Bestand, dem Bauvolumen (anrechenbare Kosten in Tabelle §35) und dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzonen §5 bzw. der Objektliste in Anlage 10.2) abhängig. Mithilfe des HOAI Rechners lassen sich einfache Honorarermittlungen online vornehmen. Die HOAI 2013 ist ebenfalls im Internet frei erhältlich.





entspricht den Leistungsphase der HOAI:


LPH1    Grundlagenermittlung               2 %

LPH2    Vorplanung                               7 %

LPH3    Entwurfsplanung                     15 %

LPH4    Genehmigungsplanung             3 %

LPH5    Ausführungsplanung               25 %

LPH6    Vorbereitung der Vergabe       10 %

LPH7    Mitwirkung bei der Vergabe      4 %

LPH8    Objektüberwachung                32 %

LPH9    Objektbetreuung                       2 %